Am Mittwoch, den 14.06.2017, wurde nach mehr als dreijährigen Verhandlungen eine Ausschreibung für die Einreichung von Kleinprojekten im Programm INTERREG V-A Österreich-Tschechische Republik eröffnet. Das Hauptziel des Programms ist es, die Zusammenarbeit zwischen Kommunen auf beiden Seiten der Grenze zu entwickeln und zu unterstützen, besonders wird der Fonds seinen Schwerpunkt auf die gemeinsame Verbesserung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen legen. Kleinprojekte müssen sich deshalb besonders auf den Bereich der Entwicklung der zwischenmenschlichen grenzüberschreitenden Beziehungen konzentrieren, weiteres auf die Zusammenarbeit der Institutionen und auf die weitere Nutzung des Potenzials, welches die Zusammenarbeit der Institutionen und die Erhöhung ihres Niveaus bietet.
Das Hauptziel des Programms ist es, die Zusammenarbeit zwischen Kommunen auf beiden Seiten der Grenze zu entwickeln und zu unterstützen, besonders wird der Fonds seinen Schwerpunkt auf die gemeinsame Verbesserung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen legen. Kleinprojekte müssen sich deshalb besonders auf den Bereich der Entwicklung der zwischenmenschlichen grenzüberschreitenden Beziehungen konzentrieren, weiteres auf die Zusammenarbeit der Institutionen und auf die weitere Nutzung des Potenzials, welches die Zusammenarbeit der Institutionen und die Erhöhung ihres Niveaus bietet.
Anträge im Rahmen der ersten Runde dieser Ausschreibung sind bis 18.09.2017, 14:00 bei den einzelnen Verwaltern einzureichen. Die Verwalter bieten wichtige Informationen, Besprechungen und Seminare für Antragsteller/innen:
Südböhmischer Kreis - Sdružení Jihočeská Silva Nortica
Kreis Vysočina - Sdružení obcí Vysočiny
Südmährischer Kreis - Regionální rozvojová agentura Jižní Moravy
Niederösterreich - NÖ.Regional
Oberösterreich - Regionalmanagement Oberösterreich
Die Umsetzung fängt mit dem Datum der Antragsstellung an und darf nicht länger als 15 Monate dauern. In diesem Zeitraum werden alle Projektaktivitäten umgesetzt, alle Rechnungen bezahlt, Unterlagen für die Abrechnungen erstellt und diese dem KPF-Verwalter zur Kontrolle vorgelegt.
Der Anteil der EFRE-Förderung beträgt 85%, die Kofinanzierung der Antragsteller/innen 15%.
Eingereichte Projekte müssen ein Minimalbudget von 3.529,41 EUR, bzw. ein maximales Budget von 23.529,41 EUR aufweisen.
Der EFRE-Beitrag kann von 3.000 bis 20.000 EUR betragen.
Aller Voraussicht nach wird im Herbst eine zweite Runde der kontinuierlichen Ausschreibung mit der Einreichfrist 06.12.2017, 14:00 ausgerufen.
Quelle: Webseiten