
Zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 wurden innerhalb Länder der Europaregion Donau-Moldau wieder neue Maßnahmen eingeführt.
Wir fassen die wichtigsten Informationen bezüglich der Reisebestimmungen zusammen: (Stand 12.01.2021)
Für die Einreise aus der Tschechischen Republik nach Deutschland gilt:
Deutschland hat das gesamte tschechische Staatsgebiet als Risikogebiet eingestuft.
Für die Einreise aus Österreich nach Deutschland gilt:
Das gesamte Bundesgebiet ist als Risikogebiet eingestuft. (mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal (seit 01.11.2020)).
Reisende aus Risikogebieten müssen sich bei der Einreise nach Deutschland sofort in eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne begeben und müssen darüber die für sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde kontaktieren. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde ist innerhalb des Quarantäne-Zeitraums unverzüglich zu informieren, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auftreten.
Die Quarantäne-Bestimmung ist hinfällig, wenn der Einreisende einen negativen COVID-19 Test vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das Testergebnis muss auf Deutsch oder Englisch sein und auf einer molekularbiologischen Testung basieren.
Reisende können frühestens nach fünf Tagen in Isolation die Quarantäne vorzeitig mit einem negativen Testergebnis beenden. Der Test darf frühestens fünf Tage nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.
Kleiner Grenzverkehr: Ab dem 09.12.2020 wurden die Erleichterungen für den sog. kleinen Grenzverkehr aufgehoben. Diese ermöglichten bisher jedem, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Die Aussetzung des kleinen Grenzverkehrt gilt vorerst bis 5. Jänner 2021.
Ausnahme: Für PendlerInnen und Familienangehörige bleibt weiterhin die Möglichkeit eines freien Grenzübertritts ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Quarantäne.
Informationen für Pendler:
• PendlerInnen von Österreich oder Tschechien nach Bayern müssen wöchentlich einen PCR-Test ablegen
• Kosten für Pendler-PCR-Tests übernimmt der Freistaat Bayern
• Empfehlung: Bestätigung des Arbeitgebers mitnehmen.
Die geltenden Corona-Bestimmungen für den Freistaat Bayern:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Einreiseverordnung für Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Risikogebiete lt. Robert-Koch-Institut:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/
Ab 15.01.2021 ist grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung verpflichtend (Pre-Travel-Clearance - PTC). Das PTC-Registrierungsformular wird nach Veröffentlichung der Novellierung der COVID-19 Einreiseverordnung auf www.oesterreich.gv.at auf Deutsch und Englisch abrufbar sein.
!Achtung, Einführung der Grenzkontrollen!
Seit 09.01.2021 sind an den österreichischen Grenzübergängen zur Tschechischen Republik zur Einreise nach Österreich Grenzkontrollen eingeführt. Die Grenze darf nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden. Kleinere Grenzübergänge werden geschlossen.
Ab 19.12.2020 müssen Reisende aus der Tschechischen Republik und Deutschland bei der Anreise nach Österreich eine 10-tägige Quarantäne einhalten, auch wenn sie einen Negativtest auf covid-19 vorlegen. Die Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Ankunft beendet werden, wenn die Person einen PCR- oder Antigentest auf SARS-CoV-2 mit Negativergebnissen absolviert hat.
Die bisherigen Ausnahmen von der vorherigen Verordnung für Transit, Pendler, Schulkinder/Studierende, regelmäßige Besuche bei Lebenspartnern und Familien, Fracht- und Personenverkehr, die Versorgung von Tieren, aus medizinischen Gründen usw. gelten weiterhin, d. h. es ist kein Test/Quarantäne erforderlich.
Aktuelle Einreisebestimmungen nach Österreich:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Reisen-und-Tourismus.html
Reisewarnungen in Österreich: https://www.bmeia.gv.at
Deutschland und Österreich sind auf der tschechischen Corona-Ampel auf rot gestellt und somit als Risikogebiet eingestuft. (gilt ab 09.11.2020)
Reisende (tschechische Staatsbürger wie Ausländer) aus einem rot markierten Gebiet müssen vor der Einreise ein Einreiseformular Link: https://plf.uzis.cz/ausfüllen und der Kreishygieneabteilung einen PCR-Test vorlegen bzw.
• innerhalb von 5 Tagen ab Einreise bei einem auf tschechischem Staatsgebiet durchgeführten Test
oder
• sofort nach Einreise bei einem in einem EU-Staat durchgeführten PCR-Test, der nicht älter als 72 h ist.
Ausnahmen von der Pflicht zum Ausfüllen des Einreiseformulars und der Vorlage eines PCR-Tests sind:
• Aufenthalt in einem rot gekennzeichneten Land, der innerhalb der letzten 14 Tage weniger als 12h gedauert hat
• Pendler, Schüler und Studierende (betrifft die Nachbarstaaten)
• Reisen in die Tschechische Republik zum Zwecke von dringenden gesundheitlichen, familiären, beruflichen oder unternehmerischen Gründen, die nicht länger als 12 h dauern
• Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik, der nicht länger als 12 h dauert
Alle Ausnahmen finden Sie unter: https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx
Informationen zu Reisen und Reisebeschränkungen in Europa finden Sie auch auf der Plattform Re-open EU: https://www.europaregion.org/themen/re-open-eu-plattform-uber-reisebeschrankungen-1090.html
Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember 2020 eine Re-open EU-Mobil-App mit regelmäßigen Updates zu Gesundheits-, Sicherheits- und Reisemaßnahmen gegen das Coronavirus in ganz Europa gestartet.