Siegfried Weinert ist Backoffice-Mitarbeiter bei Notruf NÖ und betreut „Sonder-Projekte". Er war maßgeblich am Zustandekommen der bilateralen Kooperationsabkommen zwischen dem Land NÖ und den tschechischen Kreisen beteiligt. Seine Vorträge in den Nachbarländern haben Diskussionen für weitere bilaterale Abkommen ausgelöst. 2017 wurde er vom renommierten US-amerikanischen Journal of EMS für seine Tätigkeit im Rahmen des grenzüberschreitenden Rettungsdienstes zwischen A und CZ mit dem begehrten EMS10-Award ausgezeichnet. Seine Bemühungen in diesem Bereich wurden auch mit der Ehrenauszeichnung des Südmährischen Rettungsdienstes gewürdigt.
Letztendlich geht es um Rechtsicherheit für die Personen die grenzüberschreitend tätig werden.
Der Staatsvertrag führt durch Derogation zu einer teilweisen Aufhebung nationaler Gesetze im Gesundheitswesen (Ärztegesetz, Sanitätergesetz, Suchtmittelgesetz, ...) und umgeht damit die komplizierten gesetzlichen Anpassungen in allen betroffenen Gesetzen. Dadurch können Ärzte und Sanitäter im Nachbarland nach den Regeln des eigenen Landes tätig werden (alle Befugnisse, Kompetenzen, Führerscheine, usw. werden gegenseitig vorbehaltslos anerkannt).
Der Abschluss von Staatsverträgen obliegt einzig und allein den Regierungen der Staaten. Der Staatsvertrag ermächtigt jedoch auf Basis des Rahmenabkommens die Landesregierungen bzw. die Kreisregierungen zum Abschluss bilateraler Abkommen zur detaillierteren Ausformulierung der Tätigkeiten auf Basis von Kooperationsvereinbarungen.
Die regionalen Kooperationsvereinbarungen beschreiben (basierend und referenzierend auf das Rahmenabkommen) die einzelnen Teilbereiche und gehen auf die bestehenden Strukturen der Länder bzw. Kreise ein.
Durch die digitale Vernetzung und die Übermittlung der GPS Daten (in Echtzeit) aller aktuell verfügbaren Ressourcen beiderseits der Grenze werden vom Leitstellensystem Einsatzmittelvorschläge erstellt – unabhängig davon ob es sich um ein niederösterreichisches oder tschechisches Rettungsmittel handelt. Damit ist gewährleistet, dass betroffenen Personen das schnellst eintreffende Rettungsmittel geschickt werden kann, unabhängig von der staatlichen Zugehörigkeit.
Formal braucht es Schriftstücke und Unterschriften – tatsächlich braucht es aber auch Menschen, die das gemeinsame Ziel verfolgen die präklinische Versorgung bei Notfällen in Grenzgebieten bestmöglich zu gestalten. Dazu braucht es den Willen der betroffenen Staaten und als solide Basis das gegenseitige Vertrauen in das jeweils andere Gesundheitssystem. Die Verhandlungsdelegationen schaffen ein „lebendes" Werk, dass in der Umsetzung flexibel ist. Politiker und Experten in den betroffenen Regionalregierungen (Land, Kreis) müssen lösungsorientiert arbeiten und sich nicht durch „Killerargumente" (z.B. Sprachbarrieren) davon abhalten lassen. Auch eine webbasierende Plattform zum Austausch einsatzrelevanter Daten, die den Grundsätzen des Rahmenabkommens „Anforderung zur Unterstützung" und „Gewährleistung der Unterstützung" nachkommt, ist erforderlich. Zudem braucht es einfache und klare Strukturen im Ablauf der Einsätze und in der Kommunikation. Auch die Wichtigkeit sich um operativen und sozialen Netzwerke zu kümmern ist nicht zu unterschätzen.
Grenzüberschreitende Kooperationen des Rettungsdienstes bei Notfällen (und auch im Gesundheitsbereich – Beispiel: Gmünd/Ceske Velenice) sind möglich und bedürfen keiner umfassenden gesetzlichen Regelwerke, sondern können in einem Rahmenabkommen auf knapp 11 Seiten abgebildet werden
In keiner Weise! Covid-19-Patienten/Transporte fallen primär nicht in eine der vereinbarten Notfallkategorien. Durch die enge Zusammenarbeit von Notruf NÖ mit der tschechischen Botschaft in Wien gab es einen 24/7 Kontakt.
Das physische Ausmaß (Sperren durch Betonblöcke, Scherengittern, Polizeifahrzeuge, etc) von Sperrungen von Grenzübergängen zur Einschränkung der Reiseaktivitäten konnte auf diesem Wege rasch und einfach verifiziert werden. Alle Grenzübergänge, die von Rettungsfahrzeugen befahrbar sind, blieben auch in der Zeit der Sperren für den grenzüberschreitenden Rettungsdienst geöffnet. Basierend auf dem Staatsvertrag wurde auch auf den Informationsseiten des tschechischen Innenministeriums der niederösterreichische Rettungsdienst den Einheiten des „Integrated Rescue System" der tschechischen Republik gleichgestellt.
Mehr Informationen zum NOTRUF NÖ, der unter anderem auch die telefonische Gesundheitsberatung „1450" für die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Kärnten abwickelt, finden Sie hier https://notrufnoe.com/.
Das kompakte Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik finden sie hier https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009709.
FAQ´s und Download aller Dokumente:
https://notrufnoe.com/grenzueberschreitende-einsaetze-in-tschechien/
Verlinkungen zu Publikationen, Vorlesungen, Webseite usw. des Interview-Partners:
https://www.jems.com/2016/11/04/cross-border-ems-treaty-demonstrates-value-of-multi-national-collaborations/
https://iaedjournal.org/cross-country-ems/
https://www.jems.com/video/ems10-winner-interview-siegfried-weinert-msc-emt-i-emd/
https://www.jems.com/2017/04/19/ems10-innovators-in-ems-2016-award-winners-selected/
http://legalaccess.cesci-net.eu/wp-content/uploads/2020/02/JOGa4_Final_report_CESCI.pdf144.at
https://www.meinbezirk.at/niederoesterreich/c-lokales/144-notruf-noe-niederoesterreichs-expertise-im-notfallmanagement-international-gefragt_a2013349